Rechtliche Hinweise

Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze / Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität

Die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH ist gem. § 82 Abs. 9, Abs. 13 Nr. 4 WpHG i.V. mit Art. 65 Abs. 6 S. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich zusammengefasst für jede Art von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind. Da die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH andere Wertpapierfirmen auswählt, um Kundengeschäfte abzuwickeln, hat sie insoweit die wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Depotbanken) anzugeben. Daneben muss nach Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 über die erreichte Ausführungsqualität bei den ausgewählten Ausführungsplätzen berichtet werden.

Diesen Vorgaben kommen wir wie folgt nach, wobei sich die Veröffentlichungspflicht auf die Nennung von drei Ausführungsplätzen beschränkt, da die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH keine weiteren Depotbanken mit der Ausführung von Aufträgen betraut hat:

I. Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze

im Jahr 2022

Kategorie des Finanzinstruments Eigenkapitalinstrumente, Schuldtitel, strukturierte Finanzprodukte, Investmentfonds, börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr
im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde
Nein
Angabe der depotführenden Lagerstellen (Depotbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
DAB BNP Paribas S.A.
Niederlassung Deutschland
LEI: R0MUWSFPU8MPRO8K5P83
48,14% 49,87% n/a n/a n/a
St. Galler Kantonalbank AG
LEI: 549300GFRG6OK00RG957
42,56% 30,38% n/a n/a n/a
V-Bank AG

LEI:

529900FB29C36LKTAW50

9,30% 19,75% n/a n/a n/a

im Jahr 2023

Kategorie des Finanzinstruments Eigenkapitalinstrumente, Schuldtitel, strukturierte Finanzprodukte, Investmentfonds, börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr
im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde
Nein
Angabe der depotführenden Lagerstellen (Depotbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
DAB BNP Paribas S.A.
Niederlassung Deutschland
LEI: R0MUWSFPU8MPRO8K5P83
51,39% 53,33% n/a n/a n/a
St. Galler Kantonalbank AG
LEI: 549300GFRG6OK00RG957
30,70% 16,46% n/a n/a n/a
V-Bank AG

LEI:

529900FB29C36LKTAW50

17,91% 30,21% n/a n/a n/a

II. Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2023 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

A. Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH leitet Anlageentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern an die jeweilige (Depot-)Bank des Kunden, die die Aufträge ausführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung haben wir nach Art. 65 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird.

Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
  • Qualität des elektronischen Datenaustauschs im Rahmen einer Schnittstelle sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen uns und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Kunden gewährleisten

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

Sofern wir Geschäftsbeziehungen zu Depotbanken im Ausland unterhalten, für die keine Verpflichtung besteht, eigene Ausführungsgrundsätze aufzustellen oder vorzuhalten, werden wir uns jährlich durch die Einholung von Konformitätserklärungen vergewissern, dass erteilte Aufträge in Übereinstimmung mit den maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter umfassender Wahrung der Kundeninteressen ausgeführt werden.

B. Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

C. Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

D. Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Vermögensverwaltung wurde im Geschäftsjahr 2021 die V-Bank AG neu mit aufgenommen.

E. Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH macht keine Unterschiede bei der Ausführung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden.

F. Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde

Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich bei Privatkunden am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

G. Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Kontrolle einer repräsentativen Auswahl von Weisungen je Depotbank hinsichtlich Ausführungskurs und Schnelligkeit
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Depotbank
  • Jährliche Prüfung der Kosten der Depotbanken auf Marktkonformität

H. Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

Mitwirkungspolitik

Die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH ist als Vermögensverwalter i.S. von § 134a Abs. 1 Nr. 2 a) AktG verpflichtet, ihre Mitwirkungspolitik i.S. von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Die Lüdke Vermögenstreuhand GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen und sonstiger Veröffentlichungen über die Gesellschaften wie z.B. Researchberichten.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit oder ein Zusammenwirken mit anderen Aktionären i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S. von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S. von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S. von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.